Die Stadt Luzern hat als einzige Gemeinde im Kanton einen eigenen Mindestlohn. Gleiche Arbeit, gleicher Branchenvertrag, aber andere Regeln je nach Strassenseite. Darum: Ja zur Aufhebung.
Worum geht es
In der Stadt Luzern gilt seit Anfang 2026 ein kommunaler Mindestlohn von 22.75 Franken pro Stunde. Nur in der Stadt. In Kriens, Horw oder Emmen gilt er nicht. Wer über die Strasse zur Arbeit geht, fällt plötzlich unter andere Regeln.
Am 27. September stimmen wir darüber ab, ob diese kommunale Sonderregel wieder aufgehoben wird. Das Komitee sagt Ja. Nicht weil faire Löhne falsch wären, sondern weil eine Stadtgrenze der falsche Ort ist, um sie festzulegen.
Löhne werden in der Schweiz zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, branchenweit und für die ganze Region gleich. Eine einzelne Stadt, die obendrauf eine eigene Grenze zieht, durchbricht genau diese bewährte Ordnung.
Das droht
Heute prescht eine Stadt vor. Und morgen? Wenn jede Gemeinde ihren eigenen Lohn festlegt, entsteht ein Flickenteppich aus Regeln, Beträgen und Bürokratie. Gleiche Region, gleicher Job, je nach Adresse ein anderer Lohn.
Darstellung als Szenario. Heute hat nur die Stadt Luzern einen kommunalen Mindestlohn (22.75). Die übrigen Beträge zeigen, wie ein Flickenteppich aussähe, wenn jede Gemeinde selbst entscheidet.
Drei Gründe für ein Ja
Zwei Reinigungskräfte, gleiche Firma, gleicher Branchenvertrag. Die eine putzt ein Büro in der Stadt, die andere in Kriens. Ein Lohn, der von der Adresse abhängt, ist nicht fair, sondern zufällig.
Löhne gehören zwischen die Sozialpartner und in die Branchenverträge, die für die ganze Region gleich gelten. Kanton und Bund gehen klar in diese Richtung. Die Stadt prescht dagegen vor.
Stadt und Agglomeration sind ein einziger Arbeitsmarkt. Menschen pendeln täglich über die Grenzen. Sonderregeln einzelner Gemeinden schaffen Unsicherheit und Mehraufwand, statt Probleme zu lösen.
Das Komitee
Platzhalter. Echte Mitglieder, Funktionen und Zitate folgen, sobald die Liste steht.
Häufige Fragen
Nicht über die Einführung eines Mindestlohns. Den gibt es in der Stadt Luzern seit dem 1. Januar 2026 bereits. Zur Abstimmung kommt, ob diese kommunale Sonderregel wieder aufgehoben wird.
Ja heisst: Das städtische Sonderreglement wird aufgehoben, es gelten wieder die gleichen Regeln wie in der ganzen Region. Nein heisst: Die Stadt behält ihren eigenen Mindestlohn von 22.75 Franken.
Nein. Niemand soll von seiner Arbeit nicht leben können. Es geht uns nicht um die Höhe eines Lohns, sondern um die Ebene, auf der er festgelegt wird. Faire Löhne gehören in die Branchenverträge, die für die ganze Region gleich gelten, nicht an eine einzelne Stadtgrenze.
22.75 Franken brutto pro Stunde, inklusive Anteil 13. Monatslohn. Bei einer 42-Stunden-Woche entspricht das rund 4140 Franken pro Monat. Die Stadt veröffentlicht den Betrag jedes Jahr im Oktober neu.
Er gilt für alle, die ihre Arbeit gewöhnlich auf Stadtgebiet leisten und AHV-pflichtig sind. Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Ausgenommen sind unter anderem Lernende, Schülerinnen und Schüler unter 18 im Ferienjob, Au-Pairs sowie Praktika. Ein Praktikum ist für sechs Monate ausgenommen, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwölf Monate.
Genau diese Branchen haben bereits landesweite Gesamtarbeitsverträge, die Löhne regeln, und zwar in Luzern, Kriens und Emmen gleich. Der städtische Sonderlohn legt sich nur auf Stadtgebiet darüber und schafft Ungleichheit innerhalb derselben Branche, je nach Adresse. Faire Löhne in diesen Berufen sind wichtig. Sie gehören aber in den Branchenvertrag für die ganze Region.
Es gäbe in der Stadt Luzern keinen kommunalen Mindestlohn mehr. Es gelten dann wieder die gleichen gesetzlichen und vertraglichen Lohnregeln wie in der übrigen Region, also vor allem die Branchenverträge.
Voraussichtlich am 27. September 2026. Sobald der Termin definitiv feststeht, aktualisieren wir ihn hier.
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